Hundeschule Emden · Internationaler- Rasse- Jagd- und Gebrauchshundeverband e.V. in Emden


Anmeldung

Jeder Interessent bekommt nach seiner kostenlosen Schnupperstunde auf Wunsch unsere Info-Mappe ausgehändigt.

Hierin enthalten ist unser aktueller Flyer mit allen Kurzinfo's zur Hundeschule, ein Info-Blatt zur Anmeldung, eine Informationskarte zur Hundehaftpflicht-Versicherung, unsere Teilnahmebedingungen, ein Stammdatenblatt, die Platzordnung und ein Anmeldeformular zum Internationalen Rasse-Jagd-Gebrauchshunde-Verband e.V. (IRJGV)

Voraussetzungen zur Aufnahme:

gesunder Hund ohne Krankheitsanzeichen
Spaß am Umgang mit dem Hund
gültige Impfungen des Hundes
+ Tollwutschutz (bei älteren Hunden*)
gültige Hundehaftpflichtversicherung


* Welpen erhalten ihren Tollwutschutz i.d.R. erst, wenn sie in das Junghundealter kommen. Daher ist bei Welpen der Tollwutschutz noch nicht zur Teilnahme erforderlich.

Platzordnung

  1. Den Anweisungen der Übungsleiter ist im jedem Fall Folge zuleisten.
  2. Das Betreten des Übungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein und die Ortsgruppe haften nicht für Schäden und Unfälle.
  3. Die Hundehalter/-führer haben eine Teilnahme - / Benutzungsbedingungen zu unterschreiben. In dieser wird ausdrücklich auf den Haftungsausschluss des Vereins hingewiesen und vom Hundehalter /-führer anerkannt.
  4. Hundehaftpflichtversicherung ist Voraussetzung, um an den Übungen teilnehmen zu können.
  5. Zutritt haben nur Hunde, deren gültiger Impfausweis vorher durch Ihren Besitzer / Führer nachgewiesen worden ist. Wir verlangen neben einer gültigen Tollwutimpfung, gem. Tollwutverordnung, Schutzimpfungen gegen Parvovirose, Staupe, H.c.c. und Leptospirose. Eine Impfung gegen Zwingerhusten wird empfohlen. Für die Welpengruppe gelten besondere Bedingungen. Eine Kopie des aktuellen Impfpasses ist beim Übungsleiter vorzuzeigen. Bei neuen Teilnehmern an Kursen, Besuchern und Gästen ist der Zugang zum Übungsplatz zunächst mit dem Übungsleiter zu klären.
  6. Die Hunde sind stets angeleint zu halten. Ausnahmen gelten nur auf Anweisung der Übungsleiter. Jedoch ist jeder Hundehalter / - führer verpflichtet, seinen Hund unter ständiger Kontrolle zu halten.
  7. Hunde mit ansteckenden Krankheiten, dürfen nicht auf das Gelände.
  8. Jeder ist für die Ordnung und Reinhaltung des Geländes mitverantwortlich. Insbesondere die "Hinterlassenschaften" sind von dem Hundehalter /- führer aufzunehmen und in den dafür gekennzeichneten Abwurf zu entsorgen.
  9. Stachel -/ Korallenhalsbänder Elektroreizgeräte (Teletakt) sind auf dem Übungsgelände Verboten.
  10. Das Markieren auf dem Übungsgelände soll möglichst unterbunden werden.


Teilnahme / Benutzungs-Bedingungen

  1. Der Besuch der Übungsstunden ist freiwillig. Das Betreten des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Den Weisungen der Ausbilder ist zu folgen, soweit sie die Organisation und den ordnungsgemäßen Ablauf der Übungsstunde betreffen.
  3. Ausdrücklich wird den Hundeführern gestattet, sich von den Übungen auszuschließen, durch welche sie selbst oder die Hunde überfordert wären. Dieses gilt besonders für das Ableinen der Hunde. Die Entscheidung obliegt den Hundeführern in eigener Verantwortung.
  4. Sie entscheiden ebenfalls in eigener Verantwortung, ob sie die auf dem Platz befindlichen Gegenstände nutzen bzw. begehbare Clubhäuser betreten.
  5. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese zum Teil gespendet oder von Mitgliedern in Eigenarbeit erbaut wurden. Eine sicherheitstechnische Überprüfung erfolgte nicht.
  6. Im Interesse aller Teilnehmer ist die Übungsgruppe bzw. der Vorstand bemüht, die Kosten für die Unterhaltung des Platzes so niedrig wie möglich zu halten.
  7. Aus Kostengründen wurde daher auch auf den Abschluss einer Haftpflichtversicherung verzichtet, welche für eventuelle Personen -, Sach- oder Vermögensschäden einsteht, die auf den Übungsplatz oder in Verbindung mit dem Besuch des Platzes entsteht.
  8. Mit der Benutzung des Platzes erkennen die Besucher einen Haftungsausschluss für die o. g. Schäden an. Dieser gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  9. Jeder Hundehalter/ -führer ist für seinen Hund selbst verantwortlich und hat für einen verursachten Schaden einzustehen. Auch in den Fällen, in welche der Verursacher nicht ermittelt werden kann, ist die Haftung des Vereins, der Übungsgruppe und der ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter ausgeschlossen.
  10. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die Wirksamkeit sonstiger Bestimmungen nicht berührt. Der Haftungsausschluss besteht in den jeweiligen Rahmen fort.
  11. Auf Umfang und Reichweite des Haftungsausschlusses wurde gesondert hingewiesen.



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